Schönbrunn i.Steigerwald

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Bayern Bamberg PLZ 96185 1.903 Einwohner
Grundsteuer A 480 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09471186

Grundsteuer für Schönbrunn i.Steigerwald berechnen
Auf einen Blick

So steht Schönbrunn i.Steigerwald im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 180 % liegt Schönbrunn i.Steigerwald auf Platz 1802 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Schönbrunn i.Steigerwald liegt 98 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bamberg

Von den 36 Gemeinden im Kreis Bamberg hat Schönbrunn i.Steigerwald den 29.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 220 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 180 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Schönbrunn i.Steigerwald

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schönbrunn i.Steigerwald 180 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 98 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 108,00 € im Jahr bzw. 27,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schönbrunn i.Steigerwald.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schönbrunn i.Steigerwald

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 480 % 180 % -170 %
2025 480 % 180 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bamberg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bamberg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
22 Ebrach 1.827 200 % 2025
23 Lauter 1.195 200 % 2025
24 Pettstadt 2.244 200 % 2025
25 Priesendorf 1.453 200 % 2025
26 Frensdorf 5.132 190 % 2025
27 Lisberg 1.745 190 % 2025
28 Pommersfelden 3.101 190 % 2025
29 Burgwindheim 1.286 180 % 2025
30 Hallstadt 8.755 180 % 2025
31 Schönbrunn i.Steigerwald 1.903 180 % 2025
32 Wattendorf 644 180 % 2025
33 Burgebrach 7.180 160 % 2025
34 Schlüsselfeld 5.895 160 % 2025
35 Walsdorf 2.633 145 % 2025
36 Königsfeld 1.236 135 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (36 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schönbrunn i.Steigerwald

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönbrunn i.Steigerwald?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schönbrunn i.Steigerwald bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 480 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schönbrunn i.Steigerwald hoch?

Mit 180 % liegt Schönbrunn i.Steigerwald auf Platz 1802 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 9 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schönbrunn i.Steigerwald den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 180 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönbrunn i.Steigerwald?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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