Ratgeber

Die Grundsteuerreform 2025 einfach erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hat die alte Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Recht. Was das für Sie bedeutet.

Die Grundsteuerreform ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und betrifft alle Immobilieneigentümer in Deutschland. Was genau hat sich geändert? Warum war die Reform notwendig? Und was bedeutet das konkret für Sie als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer? In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige zur neuen Grundsteuer – verständlich und praxisnah.

Grundsteuerreform 2025 - Neues Bewertungsverfahren

Warum war die Grundsteuerreform notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die bisherige Bewertungsgrundlage für die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Der Grund: Die alten Einheitswerte stammten in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 und in Ostdeutschland sogar aus 1935. Diese völlig veralteten Werte führten zu erheblichen Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung.

Das Problem der alten Regelung:

  • Veraltete Bewertung: Immobilienwerte aus den 1960er Jahren hatten nichts mehr mit der heutigen Realität zu tun
  • Ungleichbehandlung: Ähnliche Grundstücke wurden völlig unterschiedlich besteuert
  • Marktrealität: Die tatsächliche Wertentwicklung von Immobilien wurde ignoriert
  • Verfassungswidrigkeit: Das Gericht setzte eine Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung

Der Gesetzgeber hatte bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, ein neues Bewertungssystem zu entwickeln. Nach intensiven Diskussionen und Verhandlungen zwischen Bund und Ländern trat das neue Grundsteuerrecht zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Vergleich der Grundsteuer-Berechnungsmodelle

Bundesmodell vs. Ländermodelle: Die verschiedenen Bewertungssysteme

Eine Besonderheit der Grundsteuerreform ist, dass nicht alle Bundesländer das gleiche Berechnungsmodell verwenden. Der Bund hat ein sogenanntes "Bundesmodell" entwickelt, aber den Ländern eine Öffnungsklausel eingeräumt. Das bedeutet: Jedes Bundesland konnte entscheiden, ob es das Bundesmodell übernimmt oder ein eigenes Landesmodell entwickelt.

Das Bundesmodell im Detail

Die meisten Bundesländer haben sich für das Bundesmodell entschieden. Folgende Länder wenden es an:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Saarland (mit modifizierter Steuermesszahl)
  • Sachsen (mit modifizierter Steuermesszahl)

So funktioniert das Bundesmodell:

1. Grundsteuerwert ermitteln
Der Grundsteuerwert wird nach dem Ertragswertverfahren (für vermietete Immobilien) oder Sachwertverfahren (für selbstgenutzte Immobilien) berechnet. Dabei fließen ein:

  • Grundstücksfläche und Bodenrichtwert
  • Wohn- oder Nutzfläche des Gebäudes
  • Gebäudeart und Baujahr
  • Mietniveaustufe der Gemeinde

2. Steuermessbetrag berechnen
Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert (0,31 Promille für Wohngrundstücke).

3. Grundsteuer ermitteln
Der Steuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert.

Die Ländermodelle im Überblick

Fünf Bundesländer haben eigene, meist einfachere Modelle entwickelt:

Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
Hier wird nur die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert berücksichtigt – das Gebäude spielt keine Rolle. Die Formel ist deutlich einfacher als beim Bundesmodell.

Bayern: Flächenmodell
Bayern setzt auf ein reines Flächenmodell: Grundstücksfläche multipliziert mit Äquivalenzzahl (abhängig von der Nutzung) und einem Faktor von 0,04 Euro pro Quadratmeter für Grund und Boden.

Hamburg: Wohnlagemodell
Hamburg berücksichtigt die Wohnlage stärker und verwendet ein modifiziertes Flächenmodell mit Lagefaktoren.

Hessen: Flächenfaktormodell
Ein vereinfachtes Modell, das Grundstücks- und Gebäudefläche mit Faktoren kombiniert.

Niedersachsen: Flächenmodell
Ähnlich wie Bayern, aber mit eigenen Berechnungsgrundlagen und Faktoren.

Ertragswertverfahren vs. Sachwertverfahren

Im Bundesmodell wird zwischen zwei Bewertungsverfahren unterschieden – je nachdem, wie die Immobilie genutzt wird:

Ertragswertverfahren (für vermietete Immobilien)

Das Ertragswertverfahren kommt bei Mietwohngrundstücken zum Einsatz. Es basiert auf der Überlegung, dass der Wert einer Immobilie durch die Erträge bestimmt wird, die sie erwirtschaften kann.

Faktoren beim Ertragswertverfahren:

  • Reinertrag des Bodens: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche × Liegenschaftszinssatz
  • Reinertrag der baulichen Anlagen: Basierend auf statistischen Durchschnittsmieten (Mietniveaustufen)
  • Restnutzungsdauer: Abhängig vom Baujahr und der Gebäudeart
  • Vervielfältiger: Berücksichtigt die Restnutzungsdauer und den Liegenschaftszinssatz

Die Berechnung ist komplex, erfolgt aber vollständig automatisch durch das Finanzamt auf Basis Ihrer Feststellungserklärung.

Sachwertverfahren (für selbstgenutzte Immobilien)

Bei Eigentümern, die ihre Immobilie selbst bewohnen, kommt das Sachwertverfahren zur Anwendung. Hier wird der Wert aus den Herstellungskosten des Gebäudes und dem Bodenwert ermittelt.

Faktoren beim Sachwertverfahren:

  • Bodenwert: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
  • Gebäudesachwert: Normalherstellungskosten × Brutto-Grundfläche × Alterswertminderung
  • Wertzahl: Regionaler Anpassungsfaktor
  • Sachwertfaktor: Verbindet den Sachwert mit dem Verkehrswert
Grundsteuer berechnen mit Taschenrechner

Die Drei-Schritt-Berechnung der Grundsteuer

Unabhängig vom gewählten Modell folgt die Grundsteuerberechnung immer dem gleichen Dreischritt:

Schritt 1: Grundsteuerwert ermitteln
Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie auf Basis der Feststellungserklärung, die Sie 2022 abgegeben haben. Dieser Wert wird Ihnen im Grundsteuerwertbescheid mitgeteilt.

Schritt 2: Steuermessbetrag berechnen
Der Grundsteuerwert wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl multipliziert (in der Regel 0,31 Promille für Wohnimmobilien). Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, den Sie im Grundsteuermessbescheid erhalten.

Schritt 3: Grundsteuer festsetzen
Die Gemeinde multipliziert den Steuermessbetrag mit ihrem Hebesatz. Das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer, die Sie im Grundsteuerbescheid von Ihrer Kommune erhalten.

Beispielrechnung Bundesmodell:

Einfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen:

  • Grundsteuerwert (vom Finanzamt ermittelt): 250.000 €
  • Steuermesszahl: 0,31 Promille (0,00031)
  • Steuermessbetrag: 250.000 € × 0,00031 = 77,50 €
  • Hebesatz der Gemeinde: 550 %
  • Grundsteuer pro Jahr: 77,50 € × 5,5 = 426,25 €

Zeitplan der Reform: Von der Erklärung bis zur neuen Steuer

Die Grundsteuerreform wurde über mehrere Jahre hinweg umgesetzt:

  • 2018: Bundesverfassungsgericht erklärt alte Grundsteuer für verfassungswidrig
  • 2019: Gesetzgeber beschließt Grundsteuerreform
  • 2022: Alle Eigentümer müssen Feststellungserklärung abgeben (Juli bis Oktober/Januar 2023)
  • 2023-2024: Finanzämter ermitteln Grundsteuerwerte und versenden Bescheide
  • 2025: Neue Grundsteuer wird erstmals auf Basis der neuen Werte erhoben

Aufkommensneutralität: Was bedeutet das?

Die Politik hat versprochen, dass die Reform "aufkommensneutral" sein soll. Das bedeutet: Die Kommunen sollen insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen als vorher. Aber Achtung – das gilt nur im statistischen Durchschnitt!

Wichtig zu wissen:

Aufkommensneutralität bedeutet NICHT, dass Ihre persönliche Grundsteuer gleich bleibt. Je nach Lage und Wert Ihrer Immobilie kann sie steigen, sinken oder gleichbleiben. Die Gemeinden passen ihre Hebesätze so an, dass sie insgesamt ähnlich viel Grundsteuer einnehmen wie vorher.

In der Praxis zeigt sich: In begehrten Lagen und Großstädten steigt die Grundsteuer häufig, während sie in ländlichen Regionen teilweise sinkt. Das liegt daran, dass die neue Bewertung die tatsächliche Wertentwicklung besser abbildet.

Häufige Fragen zur Grundsteuerreform

Muss ich erneut eine Erklärung abgeben?

Nein, die Feststellungserklärung mussten Sie nur einmal 2022 abgeben. Der ermittelte Grundsteuerwert gilt dauerhaft – es sei denn, es gibt wesentliche Änderungen an Ihrer Immobilie (z.B. An- oder Umbau, Teilung).

Was passiert, wenn ich mit meinem Bescheid nicht einverstanden bin?

Sie können gegen den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Mehr dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid.

Wie wird die Grundsteuer gezahlt?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Viele Gemeinden bieten auch Lastschriftverfahren oder Jahresvorauszahlung mit Rabatt an. Details finden Sie in unserem Artikel Grundsteuer zahlen: Fristen, Lastschrift und Ratenzahlung.

Gilt die neue Grundsteuer auch für Gewerbegrundstücke?

Ja, die Reform betrifft alle Grundstücksarten: Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und land- und forstwirtschaftliche Flächen. Für Gewerbeimmobilien gelten teilweise andere Bewertungsverfahren. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Grundsteuer für Gewerbeimmobilien.

Kritik und Verfassungsmäßigkeit

Trotz der Reform gibt es weiterhin Kritik am neuen System. Hauptkritikpunkt: Auch das Bundesmodell arbeitet mit pauschalen Durchschnittswerten, die nicht die individuelle Situation jeder Immobilie exakt abbilden.

BFH-Urteil Dezember 2025:

Der Bundesfinanzhof hat am 10. Dezember 2025 in drei Revisionsverfahren entschieden, dass das Bundesmodell verfassungsgemäß ist. Die Verwendung pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwerte verletzt nach Ansicht des BFH nicht den Gleichheitsgrundsatz.

Damit ist das Bundesmodell vorerst rechtlich abgesichert. Mehr Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum BFH-Urteil zur Grundsteuer.

Was können Sie jetzt tun?

Als Immobilieneigentümer sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie alle drei Bescheide (Grundsteuerwert, Steuermessbetrag, Grundsteuer) auf Richtigkeit
  2. Hebesatz vergleichen: Vergleichen Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde mit Nachbargemeinden
  3. Bei Erhöhungen: Wenn Ihre Grundsteuer deutlich steigt, prüfen Sie Einspruchsmöglichkeiten
  4. Zahlungsweise optimieren: Nutzen Sie ggf. Lastschrift oder Jahresvorauszahlung mit Rabatt
  5. Vermieter: Prüfen Sie die Umlage der Grundsteuer auf Ihre Mieter (Details im Artikel Grundsteuer für Vermieter)

Fazit: Eine Reform mit Licht und Schatten

Die Grundsteuerreform war notwendig und überfällig. Das alte System war verfassungswidrig und ungerecht. Die neue Regelung bildet die Wertverhältnisse deutlich realistischer ab.

Allerdings ist das neue System – insbesondere das Bundesmodell – sehr komplex. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sorgen für Verwirrung. Und ob die Reform wirklich "aufkommensneutral" bleibt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Für Sie als Eigentümer ist wichtig: Prüfen Sie Ihre Bescheide sorgfältig, verstehen Sie die Berechnung und nutzen Sie gegebenenfalls Ihr Einspruchsrecht. Mit den richtigen Informationen können Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Grundsteuer zahlen.

Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zur Grundsteuer Ihrer spezifischen Immobilie wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Gut zu wissen

Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.