Übersicht

Die nächsten Termine

Stichtage ab heute, chronologisch sortiert. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.

Datum Frist / Termin Wen betrifft es? Mehr dazu
15.08.2026 Grundsteuer-Rate fällig (Q3/2026)
Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid).
Alle Eigentümer Details
15.11.2026 Grundsteuer-Rate fällig (Q4/2026)
Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid).
Alle Eigentümer Details
31.12.2026 Härtefallantrag Niedersachsen für 2025
Übergangsfrist: Erlass für Resthöfe, große ungenutzte Grundstücke und verpachtete Sportflächen rückwirkend für 2025 beantragen.
Eigentümer in Niedersachsen Details
15.02.2027 Grundsteuer-Rate fällig (Q1/2027)
Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid).
Alle Eigentümer Details
31.03.2027 Erlassantrag für 2026 (Ausschlussfrist)
Teilerlass bei unverschuldetem Mietausfall im Jahr 2026 beantragen (§§ 34, 35 GrStG) — bei der Gemeinde, in Stadtstaaten beim Finanzamt.
Vermieter mit Leerstand/Mietausfall Details
31.03.2027 Änderungsanzeige für 2026
Anbau, Abriss oder Nutzungsänderung aus dem Jahr 2026 dem Finanzamt melden (ELSTER oder Formular).
Eigentümer mit baulichen Änderungen Details
15.05.2027 Grundsteuer-Rate fällig (Q2/2027)
Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid).
Alle Eigentümer Details
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Funktioniert mit Apple/Google Kalender, Outlook und Thunderbird. Jeder Termin enthält eine Erinnerung 7 Tage vorher.

Gut zu wissen

Die Fristen im Detail

Quartalszahlungen

Die Grundsteuer ist gesetzlich in Vierteljahresraten fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Kleinbeträge setzen manche Gemeinden abweichend fest — maßgeblich ist Ihr Bescheid. Mehr zu Zahlung & Lastschrift

Erlassantrag bis 31. März

Vermieter mit unverschuldetem Mietausfall im Vorjahr können bis zum 31. März einen Teilerlass von bis zu 50 % beantragen — eine Ausschlussfrist! In Niedersachsen gilt für Härtefall-Anträge zum Jahr 2025 übergangsweise der 31. Dezember 2026. Mehr zum Grundsteuererlass

Änderungsanzeige bis 31. März

Anbau, Abriss oder Nutzungswechsel im laufenden Jahr? Solche Änderungen müssen Sie bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt melden. Mehr zur Änderungsanzeige

Einspruchsfrist: 1 Monat

Gegen Grundsteuerwert- und Messbetragsbescheide läuft die Einspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe — sie hängt also von Ihrem Bescheiddatum ab und steht deshalb nicht im Kalender. Zur Einspruch-Anleitung

Wie hoch ist Ihre Grundsteuer?

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