Grundsteuer-Fristen 2026/2027
Alle wichtigen Zahlungstermine und Antragsfristen rund um die Grundsteuer — mit Kalender-Download für Ihr Handy oder Outlook.
Die nächsten Termine
Stichtage ab heute, chronologisch sortiert. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag.
| Datum | Frist / Termin | Wen betrifft es? | Mehr dazu |
|---|---|---|---|
| 15.08.2026 | Grundsteuer-Rate fällig (Q3/2026) Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid). |
Alle Eigentümer | Details |
| 15.11.2026 | Grundsteuer-Rate fällig (Q4/2026) Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid). |
Alle Eigentümer | Details |
| 31.12.2026 | Härtefallantrag Niedersachsen für 2025 Übergangsfrist: Erlass für Resthöfe, große ungenutzte Grundstücke und verpachtete Sportflächen rückwirkend für 2025 beantragen. |
Eigentümer in Niedersachsen | Details |
| 15.02.2027 | Grundsteuer-Rate fällig (Q1/2027) Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid). |
Alle Eigentümer | Details |
| 31.03.2027 | Erlassantrag für 2026 (Ausschlussfrist) Teilerlass bei unverschuldetem Mietausfall im Jahr 2026 beantragen (§§ 34, 35 GrStG) — bei der Gemeinde, in Stadtstaaten beim Finanzamt. |
Vermieter mit Leerstand/Mietausfall | Details |
| 31.03.2027 | Änderungsanzeige für 2026 Anbau, Abriss oder Nutzungsänderung aus dem Jahr 2026 dem Finanzamt melden (ELSTER oder Formular). |
Eigentümer mit baulichen Änderungen | Details |
| 15.05.2027 | Grundsteuer-Rate fällig (Q2/2027) Vierteljahresrate nach § 28 GrStG an die Gemeinde zahlen (sofern kein Jahreszahler-Antrag / abweichender Bescheid). |
Alle Eigentümer | Details |
Funktioniert mit Apple/Google Kalender, Outlook und Thunderbird. Jeder Termin enthält eine Erinnerung 7 Tage vorher.
Die Fristen im Detail
Quartalszahlungen
Die Grundsteuer ist gesetzlich in Vierteljahresraten fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli möglich. Kleinbeträge setzen manche Gemeinden abweichend fest — maßgeblich ist Ihr Bescheid. Mehr zu Zahlung & Lastschrift
Erlassantrag bis 31. März
Vermieter mit unverschuldetem Mietausfall im Vorjahr können bis zum 31. März einen Teilerlass von bis zu 50 % beantragen — eine Ausschlussfrist! In Niedersachsen gilt für Härtefall-Anträge zum Jahr 2025 übergangsweise der 31. Dezember 2026. Mehr zum Grundsteuererlass
Änderungsanzeige bis 31. März
Anbau, Abriss oder Nutzungswechsel im laufenden Jahr? Solche Änderungen müssen Sie bis zum 31. März des Folgejahres dem Finanzamt melden. Mehr zur Änderungsanzeige
Einspruchsfrist: 1 Monat
Gegen Grundsteuerwert- und Messbetragsbescheide läuft die Einspruchsfrist einen Monat ab Bekanntgabe — sie hängt also von Ihrem Bescheiddatum ab und steht deshalb nicht im Kalender. Zur Einspruch-Anleitung
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