Pommersfelden

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Bayern Bamberg PLZ 96178 3.101 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 190 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09471172

Grundsteuer für Pommersfelden berechnen
Auf einen Blick

So steht Pommersfelden im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 190 % liegt Pommersfelden auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Pommersfelden liegt 88 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bamberg

Von den 36 Gemeinden im Kreis Bamberg hat Pommersfelden den 26.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 220 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 190 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Pommersfelden

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pommersfelden 190 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 88 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 114,00 € im Jahr bzw. 28,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 190 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 190 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pommersfelden.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pommersfelden

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 370 % 0 %
2025 340 % 190 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bamberg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bamberg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
21 Stadelhofen 1.242 210 % 2025
22 Ebrach 1.827 200 % 2025
23 Lauter 1.195 200 % 2025
24 Pettstadt 2.244 200 % 2025
25 Priesendorf 1.453 200 % 2025
26 Frensdorf 5.132 190 % 2025
27 Lisberg 1.745 190 % 2025
28 Pommersfelden 3.101 190 % 2025
29 Burgwindheim 1.286 180 % 2025
30 Hallstadt 8.755 180 % 2025
31 Schönbrunn i.Steigerwald 1.903 180 % 2025
32 Wattendorf 644 180 % 2025
33 Burgebrach 7.180 160 % 2025
34 Schlüsselfeld 5.895 160 % 2025
35 Walsdorf 2.633 145 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (36 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pommersfelden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pommersfelden?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pommersfelden bei 190 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Pommersfelden hoch?

Mit 190 % liegt Pommersfelden auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pommersfelden den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 190 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pommersfelden?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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