Häufige Fragen zur Grundsteuer
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer 2025 kompakt erklärt.
Berechnung & Modelle
Welches Berechnungsmodell gilt für mich?
Das hängt von Ihrem Bundesland ab:
- Bundesmodell: BE, BB, HB, MV, NW, RP, SN, SL, ST, SH, TH
- Bodenwertmodell: Baden-Württemberg
- Flächenmodell: Bayern
- Wohnlagemodell: Hamburg
- Flächen-Faktor: Hessen
- Fläche-Lage: Niedersachsen
Nutzen Sie unseren Rechner – er wählt automatisch das richtige Modell!
Wo finde ich meinen Bodenrichtwert?
Kostenlos auf BORIS.de. Geben Sie Ihre Adresse ein und Sie sehen den offiziellen Bodenrichtwert (Stichtag: 1.1.2022).
Ist die Reform wirklich aufkommensneutral?
Ja, insgesamt soll nicht mehr Geld eingenommen werden. Aber: Es gibt Gewinner und Verlierer. Manche zahlen deutlich mehr, andere weniger. Die Gemeinden sollten ihre Hebesätze so anpassen, dass das Gesamtaufkommen gleich bleibt.
Warum zahle ich jetzt mehr als vorher?
Die Reform verteilt die Steuerlast neu. Sie zahlen mehr wenn:
- Sie in beliebter Lage wohnen (hoher Bodenrichtwert)
- Sie ein großes Grundstück haben
- Ihre Gemeinde den Hebesatz erhöht hat
Bescheid & Zahlung
Wann kommt mein Grundsteuerbescheid?
Die neuen Bescheide wurden ab 2024 verschickt. Wenn Sie noch keinen haben, kontaktieren Sie Ihr Finanzamt. Die neue Grundsteuer wird seit 1. Januar 2025 erhoben.
Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?
Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Viele Gemeinden bieten auch monatliche Zahlung per Lastschrift an.
Kann ich die Grundsteuer monatlich zahlen?
Ja, viele Gemeinden bieten monatliche Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift an. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach. Das macht die Belastung planbarer.
Was passiert wenn ich nicht zahle?
Bei Nichtzahlung drohen:
- Säumniszuschläge (1% pro Monat)
- Mahnungen
- Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung)
Zahlen Sie pünktlich – auch wenn Sie Einspruch eingelegt haben!
Einspruch
Kann ich Einspruch einlegen?
Ja! Der Einspruch gegen Ihren Grundsteuerbescheid ist kostenfrei. Sie haben ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit.
Lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich wenn:
- Offensichtliche Fehler im Bescheid sind
- Ihr Wert deutlich höher ist als bei Nachbarn
- Flächen oder Daten falsch sind
Nutzen Sie unsere Mustervorlagen!
Muss ich während des Einspruchs trotzdem zahlen?
Ja! Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen die Grundsteuer weiter zahlen. Eine Aussetzung der Vollziehung müssen Sie extra beantragen.
Kann ich gegen den Hebesatz Einspruch einlegen?
Nein. Der Hebesatz wird von der Gemeinde politisch beschlossen. Ein Einspruch gegen den Hebesatz ist rechtlich nicht möglich. Sie können nur gegen den Grundsteuerwert Einspruch einlegen.
Vermieter & Mieter
Können Vermieter die Grundsteuer umlegen?
Ja, die Grundsteuer ist umlagefähige Nebenkosten. Vermieter können sie vollständig auf Mieter umlegen (über die Nebenkostenabrechnung, nicht über Kaltmiete).
Rechtfertigt die Reform eine Mieterhöhung?
Nein! Die gestiegene Grundsteuer rechtfertigt keine Erhöhung der Kaltmiete. Sie wird nur über die Nebenkosten abgerechnet.
Müssen Mieter die höhere Grundsteuer akzeptieren?
Ja, wenn der Vermieter die Grundsteuer korrekt über die Nebenkostenabrechnung umlegt. Mieter können die Abrechnung prüfen lassen, haben aber keinen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.