Oberwolfach

BW
Baden-Württemberg Ortenaukreis PLZ 77709 2.499 Einwohner
Grundsteuer A 510 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 430 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317093

Grundsteuer für Oberwolfach berechnen
Auf einen Blick

So steht Oberwolfach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 430 % liegt Oberwolfach auf Platz 206 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Oberwolfach liegt 107 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ortenaukreis

Von den 51 Gemeinden im Kreis Ortenaukreis hat Oberwolfach den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 369 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 430 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Oberwolfach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Oberwolfach 430 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 107 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 258,00 € im Jahr bzw. 64,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberwolfach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberwolfach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 390 % 400 % +30 %
2024 (vor der Reform) 390 % 400 % 0 %
2025 510 % 430 % +30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ortenaukreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ortenaukreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
10 Steinach 3.884 480 % 2025
11 Zell am Harmersbach 8.068 470 % 2025
12 Kehl 39.708 460 % 2025
13 Nordrach 2.026 460 % 2025
14 Biberach 3.778 440 % 2025
15 Gengenbach 11.135 440 % 2025
16 Fischerbach 1.717 430 % 2025
17 Oberwolfach 2.499 430 % 2025
18 Hausach 5.815 420 % 2025
19 Hofstetten 1.752 380 % 2025
20 Willstätt 9.999 375 % 2025
21 Lahr/Schwarzwald 51.208 365 % 2025
22 Gutach (Schwarzwaldbahn) 2.268 363 % 2025
23 Sasbachwalden 2.601 360 % 2025
24 Lautenbach 1.968 350 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (51 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberwolfach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberwolfach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberwolfach bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 510 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Oberwolfach hoch?

Mit 430 % liegt Oberwolfach auf Platz 206 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 80 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Oberwolfach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 430 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberwolfach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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