Lautenbach

BW
Baden-Württemberg PLZ 77794 1.987 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -25 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317067

Grundsteuer für Lautenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lautenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lautenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 375 %
2023 (vor der Reform) 340 % 375 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 375 % 0 %
2025 500 % 350 % -25 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Wiesensteig 1.985 550 % 2025
Rümmingen 1.992 190 % 2025
St. Märgen 1.996 220 % 2025
Feldberg (Schwarzwald) 1.970 320 % 2025
Todtmoos 1.970 560 % 2025
Rohrdorf 1.960 280 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lautenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lautenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lautenbach bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lautenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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