Grundsteuer-Hebesatz Fischerbach
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Fischerbach in Baden-Württemberg.
Fischerbach
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317029
Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fischerbach.
Hebesatz-Entwicklung in Fischerbach
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 350 % | 350 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 350 % | 350 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 350 % | 350 % | 0 % |
| 2025 | 560 % | 430 % | +80 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Schwenningen | 1.685 | 580 % | 2025 |
| Ebersbach-Musbach | 1.688 | 390 % | 2025 |
| Schlat | 1.664 | 225 % | 2025 |
| Altdorf | 1.691 | 176 % | 2025 |
| Achberg | 1.692 | 220 % | 2025 |
| Wain | 1.659 | 290 % | 2025 |
Grundsteuer in Fischerbach
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fischerbach?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fischerbach bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 560 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fischerbach?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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