Lahr/Schwarzwald

BW
Baden-Württemberg Ortenaukreis PLZ 77933 51.208 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317065

Grundsteuer für Lahr/Schwarzwald berechnen
Auf einen Blick

So steht Lahr/Schwarzwald im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 365 % liegt Lahr/Schwarzwald auf Platz 337 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Lahr/Schwarzwald liegt 42 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ortenaukreis

Von den 51 Gemeinden im Kreis Ortenaukreis hat Lahr/Schwarzwald den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 369 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 365 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Lahr/Schwarzwald

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lahr/Schwarzwald 365 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 42 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 219,00 € im Jahr bzw. 54,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lahr/Schwarzwald

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 390 % 420 % –
2023 (vor der Reform) 390 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 420 % 0 %
2025 350 % 365 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ortenaukreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ortenaukreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Biberach 3.778 440 % 2025
15 Gengenbach 11.135 440 % 2025
16 Fischerbach 1.717 430 % 2025
17 Oberwolfach 2.499 430 % 2025
18 Hausach 5.815 420 % 2025
19 Hofstetten 1.752 380 % 2025
20 Willstätt 9.999 375 % 2025
21 Lahr/Schwarzwald 51.208 365 % 2025
22 Gutach (Schwarzwaldbahn) 2.268 363 % 2025
23 Sasbachwalden 2.601 360 % 2025
24 Lautenbach 1.968 350 % 2025
25 Oberkirch 19.977 350 % 2025
26 Seelbach 4.781 340 % 2025
27 Offenburg 63.437 335 % 2025
28 Kappelrodeck 6.221 325 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (51 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lahr/Schwarzwald?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lahr/Schwarzwald bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lahr/Schwarzwald hoch?

Mit 365 % liegt Lahr/Schwarzwald auf Platz 337 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lahr/Schwarzwald den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 365 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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