Lahr/Schwarzwald

BW
Baden-Württemberg PLZ 77933 50.354 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 365 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08317065

Grundsteuer für Lahr/Schwarzwald berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 365 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 365 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lahr/Schwarzwald

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 390 % 420 %
2023 (vor der Reform) 390 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 390 % 420 % 0 %
2025 350 % 365 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Heidenheim an der Brenz 50.324 515 % 2025
Ravensburg 50.392 297 % 2025
Rastatt 50.828 385 % 2025
Lörrach 50.923 330 % 2025
Leonberg 49.213 220 % 2025
Böblingen 51.616 198 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lahr/Schwarzwald?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lahr/Schwarzwald bei 365 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lahr/Schwarzwald?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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