Sulzbachtal

RP
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern PLZ 67734 425 Einwohner
Grundsteuer A 562 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 724 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +124 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335046

Grundsteuer für Sulzbachtal berechnen
Auf einen Blick

So steht Sulzbachtal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 724 % liegt Sulzbachtal auf Platz 36 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Sulzbachtal liegt 238 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kaiserslautern

Von den 50 Gemeinden im Kreis Kaiserslautern hat Sulzbachtal den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 545 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 724 % gestiegen (+274 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 600 %).

Rechenbeispiel für Sulzbachtal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Sulzbachtal 724 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 238 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 434,40 € im Jahr bzw. 108,60 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 724 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 724 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Sulzbachtal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Sulzbachtal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 465 % +15 %
2024 (vor der Reform) 600 % 600 % +135 %
2025 562 % 724 % +124 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kaiserslautern

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kaiserslautern

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Frankenstein 914 828 % 2025
2 Hirschhorn/Pfalz 727 819 % 2025
3 Olsbrücken 1.019 755 % 2025
4 Landstuhl 8.353 752 % 2024
5 Sulzbachtal 425 724 % 2025
6 Schallodenbach 844 713 % 2025
7 Schopp 1.505 693 % 2025
8 Niederkirchen 1.807 680 % 2025
9 Hochspeyer 4.700 660 % 2025
10 Otterberg 5.404 620 % 2025
11 Schneckenhausen 565 614 % 2025
12 Otterbach 3.939 610 % 2025
13 Krickenbach 1.189 609 % 2024
14 Hauptstuhl 1.182 601 % 2025
15 Enkenbach-Alsenborn 7.231 600 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Sulzbachtal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sulzbachtal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Sulzbachtal bei 724 %, für die Grundsteuer A bei 562 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Sulzbachtal hoch?

Mit 724 % liegt Sulzbachtal auf Platz 36 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 98 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Sulzbachtal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 724 % gestiegen (+274 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 600 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sulzbachtal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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