Enkenbach-Alsenborn

RP
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern PLZ 67677 7.231 Einwohner
Grundsteuer A 680 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 600 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +135 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335004

Grundsteuer für Enkenbach-Alsenborn berechnen
Auf einen Blick

So steht Enkenbach-Alsenborn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 600 % liegt Enkenbach-Alsenborn auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Enkenbach-Alsenborn liegt 114 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kaiserslautern

Von den 50 Gemeinden im Kreis Kaiserslautern hat Enkenbach-Alsenborn den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 545 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 600 % gestiegen (+180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Enkenbach-Alsenborn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Enkenbach-Alsenborn 600 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 114 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 360,00 € im Jahr bzw. 90,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 600 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 600 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Enkenbach-Alsenborn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 420 % –
2023 (vor der Reform) 345 % 465 % +45 %
2024 (vor der Reform) 345 % 465 % 0 %
2025 680 % 600 % +135 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kaiserslautern

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kaiserslautern

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Niederkirchen 1.807 680 % 2025
9 Hochspeyer 4.700 660 % 2025
10 Otterberg 5.404 620 % 2025
11 Schneckenhausen 565 614 % 2025
12 Otterbach 3.939 610 % 2025
13 Krickenbach 1.189 609 % 2024
14 Hauptstuhl 1.182 601 % 2025
15 Enkenbach-Alsenborn 7.231 600 % 2025
16 Fischbach 807 600 % 2025
17 Katzweiler 1.886 600 % 2024
18 Neuhemsbach 959 600 % 2025
19 Waldleiningen 384 600 % 2025
20 Sembach 1.139 590 % 2025
21 Heiligenmoschel 618 580 % 2025
22 Mehlbach 1.109 555 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Enkenbach-Alsenborn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Enkenbach-Alsenborn bei 600 %, für die Grundsteuer A bei 680 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Enkenbach-Alsenborn hoch?

Mit 600 % liegt Enkenbach-Alsenborn auf Platz 180 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 89 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Enkenbach-Alsenborn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 600 % gestiegen (+180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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