Grundsteuer-Hebesatz Schopp
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Schopp in Rheinland-Pfalz.
Schopp
RPBerechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335204
Was bedeutet der Hebesatz von 693 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 693 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schopp.
Hebesatz-Entwicklung in Schopp
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 450 % | 450 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 450 % | 470 % | +20 % |
| 2024 (vor der Reform) | 450 % | 601 % | +131 % |
| 2025 | – | 693 % | +92 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Obernheim-Kirchen. | 1.491 | 465 % | 2024 |
| Lutzerath | 1.488 | 550 % | 2025 |
| Niederneisen | 1.487 | 465 % | 2024 |
| Kamp-Bornhofen | 1.496 | 707 % | 2025 |
| Palzem | 1.484 | 465 % | 2025 |
| Urbach | 1.484 | 500 % | 2025 |
Grundsteuer in Schopp
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schopp?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schopp bei 693 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schopp?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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