Grundsteuer-Hebesatz Köln
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Köln in Nordrhein-Westfalen.
Köln
NWBerechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2026 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05315000
Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.
Was bedeutet der Hebesatz von 550 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 550 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Köln.
Hebesatz-Entwicklung in Köln
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 165 % | 515 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 165 % | 515 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 165 % | 515 % | 0 % |
| 2025 | – | 475 % | -40 % |
| 2026 | – | 550 % | +75 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Grundsteuer in Köln
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Köln?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Köln bei 550 %, für die Grundsteuer A bei 165 % (Stand 2026).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Köln?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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