Bruchköbel

HE
Hessen Main-Kinzig-Kreis PLZ 63486 20.347 Einwohner
Grundsteuer A 654 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 651 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +61 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435006

Grundsteuer für Bruchköbel berechnen
Auf einen Blick

So steht Bruchköbel im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 651 % liegt Bruchköbel auf Platz 95 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 78 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Bruchköbel liegt 152 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Von den 29 Gemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis hat Bruchköbel den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 544 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 530 % auf 651 % gestiegen (+121 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 590 %).

Rechenbeispiel für Bruchköbel

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bruchköbel 651 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 152 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 390,60 € im Jahr bzw. 97,65 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 651 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 651 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bruchköbel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bruchköbel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 388 % 530 % –
2023 (vor der Reform) 388 % 530 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 590 % +60 %
2025 654 % 651 % +61 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Neuberg 5.403 850 % 2024
5 Rodenbach 11.211 739 % 2025
6 Nidderau 20.131 733 % 2025
7 Hammersbach 4.790 707 % 2025
8 Niederdorfelden 4.276 690 % 2025
9 Langenselbold 14.367 677 % 2025
10 Ronneburg 3.535 661 % 2025
11 Bruchköbel 20.347 651 % 2025
12 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt 98.582 645 % 2025
13 Großkrotzenburg 7.364 627 % 2025
14 Bad Orb 9.930 585 % 2025
15 Hasselroth 7.404 545 % 2025
16 Freigericht 13.985 530 % 2025
17 Gelnhausen, Barbarossastadt, Kreisstadt 23.401 509 % 2025
18 Linsengericht 9.548 495 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bruchköbel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bruchköbel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bruchköbel bei 651 %, für die Grundsteuer A bei 654 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bruchköbel hoch?

Mit 651 % liegt Bruchköbel auf Platz 95 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 78 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bruchköbel den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 530 % auf 651 % gestiegen (+121 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 590 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bruchköbel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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