Hammersbach

HE
Hessen PLZ 63546 4.817 Einwohner
Grundsteuer A 845 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 707 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +27 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435013

Grundsteuer für Hammersbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 707 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 707 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hammersbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hammersbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 500 %
2023 (vor der Reform) 500 % 500 % 0 %
2024 (vor der Reform) 680 % 680 % +180 %
2025 845 % 707 % +27 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Alheim 4.809 320 % 2025
Hohenahr 4.846 265 % 2025
Hilders, Marktgemeinde 4.778 320 % 2025
Rabenau 4.856 600 % 2025
Trendelburg 4.771 540 % 2025
Brachttal 4.872 327 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hammersbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hammersbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hammersbach bei 707 %, für die Grundsteuer A bei 845 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hammersbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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