Linsengericht

HE
Hessen Main-Kinzig-Kreis PLZ 63589 9.548 Einwohner
Grundsteuer A 495 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 495 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435018

Grundsteuer für Linsengericht berechnen
Auf einen Blick

So steht Linsengericht im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 495 % liegt Linsengericht auf Platz 160 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 61 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Linsengericht liegt 4 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Von den 29 Gemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis hat Linsengericht den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 544 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Linsengericht unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Linsengericht

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Linsengericht 495 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 4 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 297,00 € im Jahr bzw. 74,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Linsengericht.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Linsengericht

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 495 % 495 % –
2023 (vor der Reform) 495 % 495 % 0 %
2024 (vor der Reform) 495 % 495 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Bruchköbel 20.347 651 % 2025
12 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt 98.582 645 % 2025
13 Großkrotzenburg 7.364 627 % 2025
14 Bad Orb 9.930 585 % 2025
15 Hasselroth 7.404 545 % 2025
16 Freigericht 13.985 530 % 2025
17 Gelnhausen, Barbarossastadt, Kreisstadt 23.401 509 % 2025
18 Linsengericht 9.548 495 % 2024
19 Bad Soden-Salmünster 13.653 455 % 2025
20 Wächtersbach 12.684 420 % 2025
21 Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 10.110 400 % 2025
22 Brachttal 4.788 327 % 2025
23 Schlüchtern 15.692 320 % 2025
24 Sinntal 8.588 320 % 2025
25 Jossgrund 3.371 301 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Linsengericht

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Linsengericht?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Linsengericht bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 495 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Linsengericht hoch?

Mit 495 % liegt Linsengericht auf Platz 160 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 61 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Linsengericht den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Linsengericht unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Linsengericht?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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