Linsengericht

HE
Hessen PLZ 63589 9.718 Einwohner
Grundsteuer A 495 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 495 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435018

Grundsteuer für Linsengericht berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 495 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 495 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Linsengericht.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Linsengericht

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 495 % 495 %
2023 (vor der Reform) 495 % 495 % 0 %
2024 (vor der Reform) 495 % 495 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Laubach 9.757 380 % 2025
Schotten 9.661 545 % 2025
Höchst i. Odw. 9.808 410 % 2025
Eschenburg 9.850 275 % 2025
Birkenau 9.585 500 % 2025
Hünfelden 9.858 280 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Linsengericht

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Linsengericht?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Linsengericht bei 495 %, für die Grundsteuer A bei 495 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Linsengericht?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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