Hasselroth

HE
Hessen Main-Kinzig-Kreis PLZ 63594 7.404 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 545 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435015

Grundsteuer für Hasselroth berechnen
Auf einen Blick

So steht Hasselroth im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 545 % liegt Hasselroth auf Platz 138 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Hasselroth liegt 46 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Von den 29 Gemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis hat Hasselroth den 15.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 544 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 545 % gestiegen (+145 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 495 %).

Rechenbeispiel für Hasselroth

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hasselroth 545 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 46 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 327,00 € im Jahr bzw. 81,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 545 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 545 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hasselroth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hasselroth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 400 % 495 % +95 %
2025 450 % 545 % +50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Main-Kinzig-Kreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Main-Kinzig-Kreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Niederdorfelden 4.276 690 % 2025
9 Langenselbold 14.367 677 % 2025
10 Ronneburg 3.535 661 % 2025
11 Bruchköbel 20.347 651 % 2025
12 Hanau, Brüder-Grimm-Stadt 98.582 645 % 2025
13 Großkrotzenburg 7.364 627 % 2025
14 Bad Orb 9.930 585 % 2025
15 Hasselroth 7.404 545 % 2025
16 Freigericht 13.985 530 % 2025
17 Gelnhausen, Barbarossastadt, Kreisstadt 23.401 509 % 2025
18 Linsengericht 9.548 495 % 2024
19 Bad Soden-Salmünster 13.653 455 % 2025
20 Wächtersbach 12.684 420 % 2025
21 Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt 10.110 400 % 2025
22 Brachttal 4.788 327 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hasselroth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hasselroth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hasselroth bei 545 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hasselroth hoch?

Mit 545 % liegt Hasselroth auf Platz 138 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 67 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hasselroth den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 545 % gestiegen (+145 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 495 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hasselroth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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