Rodenbach

HE
Hessen PLZ 63517 10.989 Einwohner
Grundsteuer A 405 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 739 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +49 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06435023

Grundsteuer für Rodenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 739 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 739 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Rodenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Rodenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 455 % 455 %
2023 (vor der Reform) 455 % 455 % 0 %
2024 (vor der Reform) 455 % 690 % +235 %
2025 405 % 739 % +49 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Langgöns 10.965 395 % 2025
Egelsbach 10.958 1066 % 2025
Braunfels 11.042 360 % 2025
Neuhof 10.903 320 % 2025
Niestetal 11.113 475 % 2025
Steinbach (Taunus) 10.834 1200 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Rodenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rodenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Rodenbach bei 739 %, für die Grundsteuer A bei 405 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Rodenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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