Lauf a.d.Pegnitz

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Bayern Nürnberger Land PLZ 91207 25.754 Einwohner
Grundsteuer A 487 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 295 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09574138

Grundsteuer für Lauf a.d.Pegnitz berechnen
Auf einen Blick

So steht Lauf a.d.Pegnitz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 295 % liegt Lauf a.d.Pegnitz auf Platz 877 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Lauf a.d.Pegnitz liegt 17 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Nürnberger Land

Von den 27 Gemeinden im Kreis Nürnberger Land hat Lauf a.d.Pegnitz den 9.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 266 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 295 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Lauf a.d.Pegnitz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lauf a.d.Pegnitz 295 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 17 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 177,00 € im Jahr bzw. 44,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 295 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 295 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lauf a.d.Pegnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lauf a.d.Pegnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 487 % 295 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nürnberger Land

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nürnberger Land

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
2 Feucht 13.604 340 % 2025
3 Schwarzenbruck 8.212 335 % 2025
4 Winkelhaid 4.178 330 % 2025
5 Leinburg 6.640 320 % 2025
6 Simmelsdorf 3.186 310 % 2025
7 Hersbruck 12.261 300 % 2025
8 Schwaig b.Nürnberg 8.910 300 % 2025
9 Lauf a.d.Pegnitz 25.754 295 % 2025
10 Kirchensittenbach 2.060 280 % 2025
11 Neuhaus a.d.Pegnitz 2.652 280 % 2025
12 Neunkirchen a.Sand 4.506 280 % 2025
13 Ottensoos 1.909 276 % 2025
14 Röthenbach a.d.Pegnitz 12.512 260 % 2025
15 Velden 1.706 260 % 2025
16 Altdorf b.Nürnberg 15.527 251 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (27 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lauf a.d.Pegnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lauf a.d.Pegnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lauf a.d.Pegnitz bei 295 %, für die Grundsteuer A bei 487 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lauf a.d.Pegnitz hoch?

Mit 295 % liegt Lauf a.d.Pegnitz auf Platz 877 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lauf a.d.Pegnitz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 295 % gesunken (-55 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lauf a.d.Pegnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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