Röthenbach a.d.Pegnitz

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Bayern PLZ 90552 12.519 Einwohner
Grundsteuer A 335 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 260 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09574152

Grundsteuer für Röthenbach a.d.Pegnitz berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 260 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 260 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Röthenbach a.d.Pegnitz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Röthenbach a.d.Pegnitz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 %
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 335 % 260 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Feuchtwangen 12.521 320 % 2025
Gaimersheim 12.527 200 % 2025
Bad Abbach 12.531 390 % 2025
Bad Windsheim 12.470 260 % 2025
Hirschaid 12.468 265 % 2025
Hersbruck 12.457 300 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Röthenbach a.d.Pegnitz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Röthenbach a.d.Pegnitz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Röthenbach a.d.Pegnitz bei 260 %, für die Grundsteuer A bei 335 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Röthenbach a.d.Pegnitz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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