Heide

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25746 22.046 Einwohner
Grundsteuer A 316 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 598 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +168 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01051044

Grundsteuer für Heide berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 598 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 598 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Heide.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Heide

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 430 %
2023 (vor der Reform) 380 % 430 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 430 % 0 %
2025 316 % 598 % +168 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Quickborn 22.473 442 % 2025
Eckernförde 21.458 418 % 2025
Kaltenkirchen 23.309 359 % 2025
Husum 24.047 543 % 2025
Bad Schwartau 19.954 413 % 2025
Schenefeld 19.853 377 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Heide

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Heide?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Heide bei 598 %, für die Grundsteuer A bei 316 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Heide?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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