Husum

SH
Schleswig-Holstein PLZ 25813 24.047 Einwohner
Grundsteuer A 429 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 543 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +143 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01054056

Grundsteuer für Husum berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 543 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 543 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Husum.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Husum

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 380 %
2023 (vor der Reform) 360 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 400 % +20 %
2025 429 % 543 % +143 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Schleswig-Holstein

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kaltenkirchen 23.309 359 % 2025
Bad Oldesloe 24.847 519 % 2025
Schleswig 25.333 580 % 2025
Quickborn 22.473 442 % 2025
Heide 22.046 598 % 2025
Eckernförde 21.458 418 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Husum

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Husum?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Husum bei 543 %, für die Grundsteuer A bei 429 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Husum?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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