Kaltenkirchen

SH
Schleswig-Holstein Segeberg PLZ 24568 23.585 Einwohner
Grundsteuer A 278 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 359 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Schleswig-Holstein: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Statistikamt Nord, Realsteuerhebesätze 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 01060044

Grundsteuer für Kaltenkirchen berechnen
Auf einen Blick

So steht Kaltenkirchen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 359 % liegt Kaltenkirchen auf Platz 801 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Schleswig-Holstein liegt bei 421 %, Kaltenkirchen liegt 62 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Segeberg

Von den 95 Gemeinden im Kreis Segeberg hat Kaltenkirchen den 59.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 384 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 315 % auf 359 % gestiegen (+44 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 315 %).

Rechenbeispiel für Kaltenkirchen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Kaltenkirchen 359 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 421 €, also 62 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 215,40 € im Jahr bzw. 53,85 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 359 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 359 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kaltenkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kaltenkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 315 % 315 % –
2023 (vor der Reform) 315 % 315 % 0 %
2024 (vor der Reform) 315 % 315 % 0 %
2025 278 % 359 % +44 %
2026 278 % 359 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Segeberg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Segeberg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
52 Klein Rönnau 1.897 373 % 2026
53 Hardebek 482 370 % 2026
54 Lentföhrden 2.550 370 % 2026
55 Norderstedt 83.196 370 % 2026
56 Seedorf 2.193 370 % 2026
57 Rickling 3.078 368 % 2026
58 Strukdorf 242 360 % 2026
59 Kaltenkirchen 23.585 359 % 2026
60 Högersdorf 389 355 % 2026
61 Schieren 253 354 % 2026
62 Hasenkrug 387 350 % 2026
63 Henstedt-Ulzburg 28.345 350 % 2026
64 Neuengörs 761 350 % 2026
65 Groß Niendorf 643 345 % 2026
66 Schmalfeld 1.969 340 % 2026

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (95 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Kaltenkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kaltenkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kaltenkirchen bei 359 %, für die Grundsteuer A bei 278 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Kaltenkirchen hoch?

Mit 359 % liegt Kaltenkirchen auf Platz 801 von 1104 Gemeinden in Schleswig-Holstein (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Kaltenkirchen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 315 % auf 359 % gestiegen (+44 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 315 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kaltenkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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