Heiligenmoschel

RP
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern PLZ 67699 618 Einwohner
Grundsteuer A 490 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 580 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +115 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335013

Grundsteuer für Heiligenmoschel berechnen
Auf einen Blick

So steht Heiligenmoschel im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 580 % liegt Heiligenmoschel auf Platz 280 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 87 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Heiligenmoschel liegt 94 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kaiserslautern

Von den 50 Gemeinden im Kreis Kaiserslautern hat Heiligenmoschel den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 545 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 580 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %).

Rechenbeispiel für Heiligenmoschel

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Heiligenmoschel 580 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 94 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 348,00 € im Jahr bzw. 87,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 580 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 580 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Heiligenmoschel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Heiligenmoschel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 465 % +15 %
2024 (vor der Reform) 450 % 465 % 0 %
2025 490 % 580 % +115 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kaiserslautern

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kaiserslautern

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Hauptstuhl 1.182 601 % 2025
15 Enkenbach-Alsenborn 7.231 600 % 2025
16 Fischbach 807 600 % 2025
17 Katzweiler 1.886 600 % 2024
18 Neuhemsbach 959 600 % 2025
19 Waldleiningen 384 600 % 2025
20 Sembach 1.139 590 % 2025
21 Heiligenmoschel 618 580 % 2025
22 Mehlbach 1.109 555 % 2025
23 Bruchmühlbach-Miesau 8.143 522 % 2024
24 Reichenbach-Steegen 1.442 515 % 2024
25 Mehlingen 3.864 495 % 2025
26 Stelzenberg 1.229 493 % 2024
27 Trippstadt 2.789 492 % 2024
28 Linden 1.197 485 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Heiligenmoschel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Heiligenmoschel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Heiligenmoschel bei 580 %, für die Grundsteuer A bei 490 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Heiligenmoschel hoch?

Mit 580 % liegt Heiligenmoschel auf Platz 280 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 87 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Heiligenmoschel den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 580 % gestiegen (+130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 465 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Heiligenmoschel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

Grundsteuer für Heiligenmoschel berechnen

Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 580 %.

Jetzt berechnen