Trippstadt

RP
Rheinland-Pfalz Kaiserslautern PLZ 67705 2.789 Einwohner
Grundsteuer A 460 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 492 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335047

Grundsteuer für Trippstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Trippstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 492 % liegt Trippstadt auf Platz 719 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Trippstadt liegt 6 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Kaiserslautern

Von den 50 Gemeinden im Kreis Kaiserslautern hat Trippstadt den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 545 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 492 % gestiegen (+32 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 460 %).

Rechenbeispiel für Trippstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Trippstadt 492 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 6 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 295,20 € im Jahr bzw. 73,80 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 492 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 492 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Trippstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Trippstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 460 % 460 % –
2023 (vor der Reform) 460 % 492 % +32 %
2024 (vor der Reform) 460 % 492 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kaiserslautern

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kaiserslautern

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
20 Sembach 1.139 590 % 2025
21 Heiligenmoschel 618 580 % 2025
22 Mehlbach 1.109 555 % 2025
23 Bruchmühlbach-Miesau 8.143 522 % 2024
24 Reichenbach-Steegen 1.442 515 % 2024
25 Mehlingen 3.864 495 % 2025
26 Stelzenberg 1.229 493 % 2024
27 Trippstadt 2.789 492 % 2024
28 Linden 1.197 485 % 2024
29 Frankelbach 318 480 % 2024
30 Mittelbrunn 713 472 % 2024
31 Kottweiler-Schwanden 1.318 470 % 2024
32 Niedermohr 1.449 470 % 2024
33 Ramstein-Miesenbach 7.607 470 % 2024
34 Steinwenden 2.405 470 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Trippstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Trippstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Trippstadt bei 492 %, für die Grundsteuer A bei 460 % (Stand 2024).

Ist der Hebesatz in Trippstadt hoch?

Mit 492 % liegt Trippstadt auf Platz 719 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 69 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Trippstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 460 % auf 492 % gestiegen (+32 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 460 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Trippstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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