Frankeneck

RP
Rheinland-Pfalz Bad Dürkheim PLZ 67468 851 Einwohner
Grundsteuer A 500 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 695 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +150 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07332018

Grundsteuer für Frankeneck berechnen
Auf einen Blick

So steht Frankeneck im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 695 % liegt Frankeneck auf Platz 63 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Rheinland-Pfalz liegt bei 486 %, Frankeneck liegt 209 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Bad Dürkheim

Von den 48 Gemeinden im Kreis Bad Dürkheim hat Frankeneck den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 542 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 695 % gestiegen (+305 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 545 %).

Rechenbeispiel für Frankeneck

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Frankeneck 695 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 486 €, also 209 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 417,00 € im Jahr bzw. 104,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 695 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 695 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frankeneck.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frankeneck

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 390 % –
2023 (vor der Reform) 445 % 510 % +120 %
2024 (vor der Reform) 445 % 545 % +35 %
2025 500 % 695 % +150 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bad Dürkheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bad Dürkheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Kallstadt 1.213 698 % 2025
2 Frankeneck 851 695 % 2025
3 Lindenberg 1.186 695 % 2025
4 Obersülzen 779 680 % 2025
5 Laumersheim 907 675 % 2024
6 Esthal 1.325 670 % 2025
7 Dirmstein 3.010 665 % 2024
8 Neidenfels 779 660 % 2025
9 Lambrecht (Pfalz) 3.923 650 % 2025
10 Altleiningen 1.712 640 % 2024
11 Elmstein 2.424 640 % 2025
12 Erpolzheim 1.350 640 % 2025
13 Hettenleidelheim 2.974 620 % 2024
14 Freinsheim 4.854 604 % 2025
15 Ebertsheim 1.324 585 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (48 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Frankeneck

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frankeneck?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frankeneck bei 695 %, für die Grundsteuer A bei 500 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Frankeneck hoch?

Mit 695 % liegt Frankeneck auf Platz 63 von 2301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Frankeneck den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 390 % auf 695 % gestiegen (+305 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 545 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frankeneck?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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