Lambrecht (Pfalz)

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67466 4.013 Einwohner
Grundsteuer A 495 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 650 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +105 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07332032

Grundsteuer für Lambrecht (Pfalz) berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 650 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 650 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lambrecht (Pfalz).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lambrecht (Pfalz)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 400 %
2023 (vor der Reform) 445 % 500 % +100 %
2024 (vor der Reform) 445 % 545 % +45 %
2025 495 % 650 % +105 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Otterbach 4.013 610 % 2025
Sprendlingen 3.980 465 % 2024
Waldalgesheim 3.971 465 % 2024
Gau-Odernheim 3.969 465 % 2024
Hütschenhausen 3.952 465 % 2025
Zell (Mosel) 3.950 719 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lambrecht (Pfalz)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lambrecht (Pfalz)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lambrecht (Pfalz) bei 650 %, für die Grundsteuer A bei 495 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lambrecht (Pfalz)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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