Kallstadt

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67169 1.251 Einwohner
Grundsteuer A 944 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 698 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +211 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07332028

Grundsteuer für Kallstadt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 698 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 698 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Kallstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Kallstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 387 %
2023 (vor der Reform) 365 % 487 % +100 %
2024 (vor der Reform) 365 % 487 % 0 %
2025 944 % 698 % +211 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Nauroth 1.251 530 % 2024
Niederwerth 1.252 600 % 2025
Osterspai 1.253 745 % 2025
Eppenbrunn 1.253 616 % 2025
Stelzenberg 1.254 493 % 2024
Sankt Goarshausen 1.247 913 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Kallstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kallstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Kallstadt bei 698 %, für die Grundsteuer A bei 944 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kallstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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