Lindenberg

RP
Rheinland-Pfalz PLZ 67473 1.160 Einwohner
Grundsteuer A 395 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 695 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +115 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07332034

Grundsteuer für Lindenberg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 695 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 695 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lindenberg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lindenberg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 440 %
2023 (vor der Reform) 445 % 540 % +100 %
2024 (vor der Reform) 445 % 580 % +40 %
2025 395 % 695 % +115 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Glan-Münchweiler 1.160 465 % 2024
Eppelsheim 1.163 465 % 2024
Oberfell 1.156 700 % 2025
Volxheim 1.156 510 % 2024
Nistertal 1.169 550 % 2025
Ahrbrück 1.151 465 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lindenberg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lindenberg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lindenberg bei 695 %, für die Grundsteuer A bei 395 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lindenberg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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