Grundsteuer-Hebesatz Mülheim an der Ruhr
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Mülheim an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen.
Mülheim an der Ruhr
NWBerechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05117000
Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.
Was bedeutet der Hebesatz von 890 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 890 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Mülheim an der Ruhr.
Hebesatz-Entwicklung in Mülheim an der Ruhr
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 265 % | 890 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 265 % | 890 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 265 % | 890 % | 0 % |
| 2025 | – | 890 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Grundsteuer in Mülheim an der Ruhr
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Mülheim an der Ruhr bei 890 %, für die Grundsteuer A bei 265 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Mülheim an der Ruhr?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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