Bonn

NW
Nordrhein-Westfalen PLZ 53111 323.587 Einwohner
Grundsteuer A 543 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 680 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +23 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2026  |  Quelle: Bund der Steuerzahler NRW und Beschlüsse der Städte, 2026  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05314000

Hinweis: Bei differenzierten Hebesätzen ist der Satz für Wohngrundstücke angegeben. Viele NRW-Städte haben ihre Hebesätze 2026 rückwirkend geändert, teils erst im Sommer beschlossen — maßgeblich ist immer Ihr aktueller Bescheid.

Grundsteuer für Bonn berechnen
Auf einen Blick

So steht Bonn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 680 % liegt Bonn auf Platz 205 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 711 %, Bonn liegt 31 Prozentpunkte darunter.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Bonn unverändert geblieben. Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 657 %).

Rechenbeispiel für Bonn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bonn 680 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 711 €, also 31 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 408,00 € im Jahr bzw. 102,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 680 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 680 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bonn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bonn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 680 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 680 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 680 % 0 %
2025 543 % 657 % -23 %
2026 – 680 % +23 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze ähnlich großer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Bielefeld 331.419 765 % 2025
Münster 306.368 410 % 2025
Wuppertal 357.243 947 % 2026
Bochum 358.880 715 % 2025
Mönchengladbach 267.176 792 % 2026
Gelsenkirchen 266.199 696 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bonn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bonn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bonn bei 680 %, für die Grundsteuer A bei 543 % (Stand 2026).

Ist der Hebesatz in Bonn hoch?

Mit 680 % liegt Bonn auf Platz 205 von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bonn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Bonn unverändert geblieben. Zuletzt geändert wurde er 2026 (vorher 657 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bonn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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