Roggenstorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern Nordwestmecklenburg PLZ 23936 447 Einwohner
Grundsteuer A 433 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 407 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074069

Grundsteuer für Roggenstorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Roggenstorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 407 % liegt Roggenstorf auf Platz 330 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Roggenstorf liegt 12 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg

Von den 83 Gemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg hat Roggenstorf den 22.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 360 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 427 % auf 407 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 427 %).

Rechenbeispiel für Roggenstorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Roggenstorf 407 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 12 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 244,20 € im Jahr bzw. 61,05 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 407 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 407 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Roggenstorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Roggenstorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 339 % 427 % –
2023 (vor der Reform) 339 % 427 % 0 %
2024 (vor der Reform) 339 % 427 % 0 %
2025 433 % 407 % -20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
15 Dechow 184 427 % 2024
16 Groß Molzahn 410 427 % 2024
17 Rehna 3.525 427 % 2024
18 Stepenitztal 1.713 414 % 2025
19 Neuburg 2.129 413 % 2025
20 Perlin 375 412 % 2024
21 Klein Trebbow 1.070 409 % 2024
22 Roggenstorf 447 407 % 2025
23 Rüting 547 401 % 2025
24 Brüsewitz 1.818 400 % 2024
25 Dorf Mecklenburg 3.115 400 % 2025
26 Glasin 790 400 % 2024
27 Neukloster 3.968 400 % 2024
28 Züsow 293 399 % 2025
29 Pokrent 676 396 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (83 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Roggenstorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Roggenstorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Roggenstorf bei 407 %, für die Grundsteuer A bei 433 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Roggenstorf hoch?

Mit 407 % liegt Roggenstorf auf Platz 330 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 54 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Roggenstorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 427 % auf 407 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 427 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Roggenstorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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