Stepenitztal

MV
Mecklenburg-Vorpommern Nordwestmecklenburg PLZ 23936 1.713 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 414 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -13 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074093

Grundsteuer für Stepenitztal berechnen
Auf einen Blick

So steht Stepenitztal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 414 % liegt Stepenitztal auf Platz 309 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Stepenitztal liegt 19 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Nordwestmecklenburg

Von den 83 Gemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg hat Stepenitztal den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 360 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 427 % auf 414 % gesunken (-13 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 427 %).

Rechenbeispiel für Stepenitztal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Stepenitztal 414 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 19 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 248,40 € im Jahr bzw. 62,10 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 414 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 414 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stepenitztal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stepenitztal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 353 % 427 % –
2023 (vor der Reform) 353 % 427 % 0 %
2024 (vor der Reform) 353 % 427 % 0 %
2025 340 % 414 % -13 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nordwestmecklenburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nordwestmecklenburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Dalberg-Wendelstorf 538 438 % 2025
12 Mühlen Eichsen 952 438 % 2024
13 Gägelow 2.520 437 % 2025
14 Grambow 655 430 % 2024
15 Dechow 184 427 % 2024
16 Groß Molzahn 410 427 % 2024
17 Rehna 3.525 427 % 2024
18 Stepenitztal 1.713 414 % 2025
19 Neuburg 2.129 413 % 2025
20 Perlin 375 412 % 2024
21 Klein Trebbow 1.070 409 % 2024
22 Roggenstorf 447 407 % 2025
23 Rüting 547 401 % 2025
24 Brüsewitz 1.818 400 % 2024
25 Dorf Mecklenburg 3.115 400 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (83 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Stepenitztal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stepenitztal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stepenitztal bei 414 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Stepenitztal hoch?

Mit 414 % liegt Stepenitztal auf Platz 309 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Stepenitztal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 427 % auf 414 % gesunken (-13 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 427 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stepenitztal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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