Neukloster

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 23992 3.969 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 400 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13074057

Grundsteuer für Neukloster berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 400 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neukloster.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neukloster

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 325 % 400 %
2023 (vor der Reform) 325 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 325 % 400 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Kritzmow 3.977 260 % 2025
Neubukow, Schliemannstadt 3.980 450 % 2025
Dassow 3.942 261 % 2025
Süderholz 3.938 400 % 2024
Penzlin 4.014 490 % 2025
Woldegk, Windmühlenstadt 4.039 590 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neukloster

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neukloster?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neukloster bei 400 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neukloster?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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