Dümmer

MV
Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim PLZ 19073 1.583 Einwohner
Grundsteuer A 411 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 334 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -31 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076036

Grundsteuer für Dümmer berechnen
Auf einen Blick

So steht Dümmer im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 334 % liegt Dümmer auf Platz 551 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 395 %, Dümmer liegt 61 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Von den 142 Gemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim hat Dümmer den 135.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 460 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 334 % gesunken (-31 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Dümmer

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Dümmer 334 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 395 €, also 61 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 200,40 € im Jahr bzw. 50,10 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 334 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 334 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Dümmer.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Dümmer

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 500 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 500 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 500 % 365 % 0 %
2025 411 % 334 % -31 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ludwigslust-Parchim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
128 Besitz 434 362 % 2025
129 Moraas 469 355 % 2025
130 Brunow 298 350 % 2024
131 Lüttow-Valluhn 821 350 % 2024
132 Brahlstorf 688 341 % 2024
133 Gneven 339 341 % 2025
134 Gehlsbach 514 335 % 2025
135 Dümmer 1.583 334 % 2025
136 Klein Rogahn 1.360 304 % 2025
137 Gallin 562 300 % 2024
138 Dobin am See 2.015 296 % 2025
139 Wittenförden 2.395 292 % 2025
140 Neu Gülze 825 289 % 2025
141 Nostorf 529 276 % 2025
142 Pinnow 1.994 241 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (142 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Dümmer

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dümmer?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Dümmer bei 334 %, für die Grundsteuer A bei 411 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Dümmer hoch?

Mit 334 % liegt Dümmer auf Platz 551 von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 24 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Dümmer den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 334 % gesunken (-31 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Dümmer?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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