Nostorf

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19258 654 Einwohner
Grundsteuer A 218 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 276 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -24 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076106

Grundsteuer für Nostorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 276 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 276 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Nostorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Nostorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 200 % 300 %
2023 (vor der Reform) 200 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 200 % 300 % 0 %
2025 218 % 276 % -24 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Klein Bünzow 655 459 % 2025
Pokrent 653 396 % 2024
Thulendorf 655 279 % 2025
Kruckow 652 484 % 2025
Warsow 657 376 % 2025
Groß Teetzleben 650 370 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Nostorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Nostorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Nostorf bei 276 %, für die Grundsteuer A bei 218 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Nostorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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