Lüttow-Valluhn

MV
Mecklenburg-Vorpommern PLZ 19246 790 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 350 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076092

Grundsteuer für Lüttow-Valluhn berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lüttow-Valluhn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lüttow-Valluhn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 350 %
2023 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Liepgarten 787 370 % 2025
Wustrow 787 320 % 2025
Rom 786 498 % 2025
Loissin 782 300 % 2025
Groß Mohrdorf 781 230 % 2025
Groß Wüstenfelde 777 419 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lüttow-Valluhn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lüttow-Valluhn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lüttow-Valluhn bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lüttow-Valluhn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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