Grundsteuer-Hebesatz Brunow
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Brunow in Mecklenburg-Vorpommern.
Brunow
MVBerechnungsmodell in Mecklenburg-Vorpommern: Bundesmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰ | Nichtwohnen: 0,34 ‰
Stand: 2024 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 13076021
Was bedeutet der Hebesatz von 350 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 350 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Brunow.
Hebesatz-Entwicklung in Brunow
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 320 % | 350 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 320 % | 350 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 320 % | 350 % | 0 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Kriesow | 299 | 386 % | 2024 |
| Millienhagen-Oebelitz | 299 | 427 % | 2024 |
| Postlow | 298 | 455 % | 2025 |
| Melz | 296 | 370 % | 2025 |
| Bargischow | 294 | 427 % | 2024 |
| Rappin | 304 | 280 % | 2025 |
Grundsteuer in Brunow
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Brunow?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Brunow bei 350 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Brunow?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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