Eiterfeld, Marktgemeinde

HE
Hessen Fulda PLZ 36132 6.878 Einwohner
Grundsteuer A 245 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 255 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06631007

Grundsteuer für Eiterfeld, Marktgemeinde berechnen
Auf einen Blick

So steht Eiterfeld, Marktgemeinde im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 255 % liegt Eiterfeld, Marktgemeinde auf Platz 386 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Hessen liegt bei 499 %, Eiterfeld, Marktgemeinde liegt 244 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Fulda

Von den 23 Gemeinden im Kreis Fulda hat Eiterfeld, Marktgemeinde den 17.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 308 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 255 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %).

Rechenbeispiel für Eiterfeld, Marktgemeinde

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Eiterfeld, Marktgemeinde 255 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 499 €, also 244 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 153,00 € im Jahr bzw. 38,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 255 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 255 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eiterfeld, Marktgemeinde

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 332 % 365 % –
2023 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 332 % 365 % 0 %
2025 245 % 255 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Fulda

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Fulda

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Tann (Rhön) 4.452 320 % 2025
10 Fulda 65.755 313 % 2025
11 Künzell 16.826 310 % 2025
12 Ebersburg 4.637 300 % 2025
13 Großenlüder 8.631 300 % 2025
14 Hofbieber 6.271 300 % 2025
15 Eichenzell 11.859 295 % 2025
16 Burghaun, Marktgemeinde 6.358 285 % 2025
17 Eiterfeld, Marktgemeinde 6.878 255 % 2025
18 Kalbach 6.445 250 % 2025
19 Hosenfeld 4.554 230 % 2025
20 Poppenhausen (Wasserkuppe) 2.760 200 % 2025
21 Hünfeld, Konrad-Zuse-Stadt 16.985 190 % 2025
22 Nüsttal 2.874 173 % 2025
23 Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde 1.549 167 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eiterfeld, Marktgemeinde?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eiterfeld, Marktgemeinde bei 255 %, für die Grundsteuer A bei 245 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Eiterfeld, Marktgemeinde hoch?

Mit 255 % liegt Eiterfeld, Marktgemeinde auf Platz 386 von 421 Gemeinden in Hessen (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 8 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Eiterfeld, Marktgemeinde den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 365 % auf 255 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 365 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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