Hosenfeld

HE
Hessen PLZ 36154 4.576 Einwohner
Grundsteuer A 215 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 230 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -170 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06631014

Grundsteuer für Hosenfeld berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 230 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 230 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hosenfeld.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hosenfeld

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 400 %
2023 (vor der Reform) 340 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 400 % 0 %
2025 215 % 230 % -170 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Groß-Bieberau 4.583 640 % 2024
Herbstein 4.560 300 % 2025
Breitscheid 4.557 215 % 2025
Willingshausen 4.615 410 % 2025
Söhrewald 4.535 698 % 2025
Tann (Rhön) 4.533 320 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hosenfeld

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hosenfeld?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hosenfeld bei 230 %, für die Grundsteuer A bei 215 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hosenfeld?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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