Ebersburg

HE
Hessen PLZ 36157 4.670 Einwohner
Grundsteuer A 330 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -95 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Hessen: Flächen-Faktor-Modell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 06631004

Grundsteuer für Ebersburg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächen-Faktor-Modell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ebersburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ebersburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 365 %
2023 (vor der Reform) 365 % 365 % 0 %
2024 (vor der Reform) 395 % 395 % +30 %
2025 330 % 300 % -95 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Hessen

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Löhnberg 4.672 700 % 2025
Waldsolms 4.658 290 % 2025
Mittenaar 4.656 250 % 2025
Wesertal 4.717 284 % 2025
Willingshausen 4.615 410 % 2025
Wildeck 4.742 425 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Ebersburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ebersburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ebersburg bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 330 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ebersburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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