Petershagen/Eggersdorf

BB
Brandenburg Märkisch-Oderland PLZ 15345 15.360 Einwohner
Grundsteuer A 140 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 180 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -205 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12064380

Grundsteuer für Petershagen/Eggersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Petershagen/Eggersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 180 % liegt Petershagen/Eggersdorf auf Platz 405 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Brandenburg liegt bei 358 %, Petershagen/Eggersdorf liegt 178 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Märkisch-Oderland

Von den 45 Gemeinden im Kreis Märkisch-Oderland hat Petershagen/Eggersdorf den 42.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 359 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 180 % gesunken (-205 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %).

Rechenbeispiel für Petershagen/Eggersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Petershagen/Eggersdorf 180 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 358 €, also 178 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 108,00 € im Jahr bzw. 27,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 180 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 180 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Petershagen/Eggersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 200 % 385 % –
2023 (vor der Reform) 200 % 385 % 0 %
2024 (vor der Reform) 200 % 385 % 0 %
2025 140 % 180 % -205 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Märkisch-Oderland

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Märkisch-Oderland

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
31 Prötzel 1.095 340 % 2025
32 Altlandsberg 9.680 330 % 2025
33 Treplin 356 330 % 2025
34 Höhenland 1.049 325 % 2024
35 Lebus 3.015 325 % 2025
36 Zeschdorf 1.241 320 % 2024
37 Strausberg 27.765 311 % 2025
38 Beiersdorf-Freudenberg 632 310 % 2024
39 Podelzig 875 310 % 2025
40 Rüdersdorf bei Berlin 15.898 275 % 2025
41 Fichtenhöhe 468 250 % 2025
42 Petershagen/Eggersdorf 15.360 180 % 2025
43 Fredersdorf-Vogelsdorf 14.688 174 % 2025
44 Neuenhagen bei Berlin 19.295 165 % 2025
45 Hoppegarten 18.085 160 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (45 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Petershagen/Eggersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Petershagen/Eggersdorf bei 180 %, für die Grundsteuer A bei 140 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Petershagen/Eggersdorf hoch?

Mit 180 % liegt Petershagen/Eggersdorf auf Platz 405 von 413 Gemeinden in Brandenburg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 2 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Petershagen/Eggersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 385 % auf 180 % gesunken (-205 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 385 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Petershagen/Eggersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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