Fredersdorf-Vogelsdorf

BB
Brandenburg PLZ 15370 14.641 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 174 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -176 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Brandenburg: Bundesmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,31 ‰  |  Nichtwohnen: 0,34 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12064136

Grundsteuer für Fredersdorf-Vogelsdorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 174 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Bundesmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 174 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Fredersdorf-Vogelsdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 350 %
2023 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 350 % 0 %
2025 174 % -176 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Brandenburg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ahrensfelde 14.340 230 % 2025
Angermünde 14.290 400 % 2024
Lauchhammer 14.124 480 % 2025
Mühlenbecker Land 15.213 170 % 2025
Lübben (Spreewald) 14.037 395 % 2024
Wittstock/Dosse 13.874 515 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fredersdorf-Vogelsdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Fredersdorf-Vogelsdorf bei 174 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fredersdorf-Vogelsdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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