Windorf

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Bayern PLZ 94575 4.984 Einwohner
Grundsteuer A 240 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09275159

Grundsteuer für Windorf berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Windorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Windorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 %
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 240 % 240 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mammendorf 4.985 340 % 2025
Oberaudorf 4.978 360 % 2025
Mintraching 4.991 320 % 2024
Zolling 4.993 185 % 2025
Windischeschenbach 4.994 230 % 2025
Glonn 4.999 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Windorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Windorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Windorf bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 240 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Windorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 240 %.

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