Neuburg a.Inn

BY
Bayern Passau PLZ 94036 4.473 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -130 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09275133

Grundsteuer für Neuburg a.Inn berechnen
Auf einen Blick

So steht Neuburg a.Inn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Neuburg a.Inn auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Neuburg a.Inn liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Passau

Von den 38 Gemeinden im Kreis Passau hat Neuburg a.Inn den 13.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 214 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 220 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Neuburg a.Inn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neuburg a.Inn 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuburg a.Inn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuburg a.Inn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 390 % 220 % -130 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Passau

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Passau

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
8 Wegscheid 5.361 240 % 2025
9 Windorf 4.981 240 % 2025
10 Neuhaus a.Inn 3.433 230 % 2025
11 Neukirchen vorm Wald 3.008 230 % 2025
12 Salzweg 6.506 230 % 2025
13 Aicha vorm Wald 2.477 220 % 2025
14 Fürstenstein 3.501 220 % 2025
15 Neuburg a.Inn 4.473 220 % 2025
16 Ruderting 3.040 220 % 2025
17 Tiefenbach 6.676 220 % 2025
18 Tittling 4.206 220 % 2025
19 Witzmannsberg 1.555 220 % 2025
20 Hutthurm 6.342 210 % 2025
21 Beutelsbach 1.209 200 % 2025
22 Büchlberg 4.388 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuburg a.Inn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuburg a.Inn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuburg a.Inn bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neuburg a.Inn hoch?

Mit 220 % liegt Neuburg a.Inn auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neuburg a.Inn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 220 % gesunken (-130 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuburg a.Inn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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