Aidenbach

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Bayern PLZ 94501 3.019 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09275112

Grundsteuer für Aidenbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Aidenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Aidenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 %
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 280 % 280 % -50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Merkendorf 3.019 180 % 2025
Burgberg i.Allgäu 3.017 430 % 2024
Buxheim 3.023 310 % 2024
Marktleugast 3.024 210 % 2025
Hepberg 3.025 400 % 2024
Marquartstein 3.025 310 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Aidenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Aidenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Aidenbach bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Aidenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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