Schnaittach

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Bayern Nürnberger Land PLZ 91220 8.538 Einwohner
Grundsteuer A 468 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 247 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -113 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09574155

Grundsteuer für Schnaittach berechnen
Auf einen Blick

So steht Schnaittach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 247 % liegt Schnaittach auf Platz 1264 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Schnaittach liegt 31 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Nürnberger Land

Von den 27 Gemeinden im Kreis Nürnberger Land hat Schnaittach den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 266 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 247 % gesunken (-113 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Schnaittach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schnaittach 247 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 31 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 148,20 € im Jahr bzw. 37,05 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 247 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 247 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schnaittach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schnaittach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 468 % 247 % -113 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Nürnberger Land

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Nürnberger Land

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Neunkirchen a.Sand 4.506 280 % 2025
13 Ottensoos 1.909 276 % 2025
14 Röthenbach a.d.Pegnitz 12.512 260 % 2025
15 Velden 1.706 260 % 2025
16 Altdorf b.Nürnberg 15.527 251 % 2025
17 Hartenstein 1.454 250 % 2025
18 Vorra 1.631 250 % 2025
19 Schnaittach 8.538 247 % 2025
20 Henfenfeld 1.731 230 % 2025
21 Burgthann 11.558 210 % 2025
22 Alfeld 1.126 200 % 2025
23 Pommelsbrunn 5.278 200 % 2025
24 Offenhausen 1.563 190 % 2025
25 Reichenschwand 2.461 190 % 2025
26 Happurg 3.509 185 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (27 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schnaittach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schnaittach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schnaittach bei 247 %, für die Grundsteuer A bei 468 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schnaittach hoch?

Mit 247 % liegt Schnaittach auf Platz 1264 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schnaittach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 247 % gesunken (-113 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schnaittach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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