Petersaurach

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Bayern Ansbach PLZ 91580 4.949 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -170 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09571190

Grundsteuer für Petersaurach berechnen
Auf einen Blick

So steht Petersaurach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 280 % liegt Petersaurach auf Platz 940 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 52 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Petersaurach liegt 2 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Ansbach

Von den 58 Gemeinden im Kreis Ansbach hat Petersaurach den 31.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 306 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 280 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Petersaurach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Petersaurach 280 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 2 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 168,00 € im Jahr bzw. 42,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Petersaurach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Petersaurach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 450 % 0 %
2025 280 % 280 % -170 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ansbach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ansbach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
25 Dinkelsbühl, GKSt 12.398 300 % 2025
26 Dürrwangen 2.500 300 % 2025
27 Wassertrüdingen 6.374 300 % 2025
28 Weiltingen 1.393 300 % 2025
29 Bruckberg 1.236 290 % 2025
30 Neusitz 1.941 290 % 2025
31 Burgoberbach 3.795 280 % 2025
32 Petersaurach 4.949 280 % 2025
33 Windsbach 6.110 280 % 2025
34 Arberg 2.215 275 % 2025
35 Ornbau 1.747 275 % 2025
36 Wilburgstetten 1.992 275 % 2025
37 Geslau 1.384 270 % 2025
38 Insingen 1.204 270 % 2025
39 Lehrberg 3.146 270 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (58 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Petersaurach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Petersaurach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Petersaurach bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Petersaurach hoch?

Mit 280 % liegt Petersaurach auf Platz 940 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 52 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Petersaurach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 280 % gesunken (-170 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Petersaurach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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