Grundsteuer-Hebesatz Arberg
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Arberg in Bayern.
Arberg
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09571113
Was bedeutet der Hebesatz von 275 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 275 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Arberg.
Hebesatz-Entwicklung in Arberg
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 500 % | 500 % | 0 % |
| 2025 | 450 % | 275 % | -225 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Mainbernheim | 2.242 | 190 % | 2025 |
| Langenaltheim | 2.239 | 225 % | 2025 |
| Unterdietfurt | 2.237 | 250 % | 2025 |
| Neubrunn | 2.245 | 220 % | 2025 |
| Roßhaupten | 2.245 | 350 % | 2025 |
| Regnitzlosau | 2.246 | 250 % | 2025 |
Grundsteuer in Arberg
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Arberg?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Arberg bei 275 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Arberg?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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