Veringenstadt

BW
Baden-Württemberg Sigmaringen PLZ 72519 2.147 Einwohner
Grundsteuer A 437 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 616 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +266 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08437114

Grundsteuer für Veringenstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Veringenstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 616 % liegt Veringenstadt auf Platz 46 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Veringenstadt liegt 293 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Sigmaringen

Von den 25 Gemeinden im Kreis Sigmaringen hat Veringenstadt den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 496 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 616 % gestiegen (+266 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Veringenstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Veringenstadt 616 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 293 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 369,60 € im Jahr bzw. 92,40 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 616 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 616 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Veringenstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Veringenstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 350 % 0 %
2025 437 % 616 % +266 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Sigmaringen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Sigmaringen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Hettingen 1.864 740 % 2025
2 Ostrach 7.013 656 % 2025
3 Scheer 2.456 630 % 2025
4 Stetten am kalten Markt 4.837 626 % 2025
5 Veringenstadt 2.147 616 % 2025
6 Gammertingen 6.198 600 % 2025
7 Schwenningen 1.668 580 % 2025
8 Pfullendorf 13.496 560 % 2025
9 Krauchenwies 5.060 550 % 2025
10 Neufra 1.849 545 % 2025
11 Sigmaringen 16.756 530 % 2025
12 Beuron 624 520 % 2025
13 Mengen 10.114 510 % 2025
14 Sigmaringendorf 3.698 500 % 2025
15 Hohentengen 4.151 498 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Veringenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Veringenstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Veringenstadt bei 616 %, für die Grundsteuer A bei 437 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Veringenstadt hoch?

Mit 616 % liegt Veringenstadt auf Platz 46 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 96 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Veringenstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 616 % gestiegen (+266 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Veringenstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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